Maskenpflicht in der Praxis

Liebe Patientinnen, Patienten und Praxisbesucher:Innen

Das Gesundheitsministerium des Landes NRW schreibt weiterhin das Tragen einer Maske in den öffentlichen Bereichen der Praxis vor(Flure/Wartebereich etc). In den Therapieräumen ist dies unter Berücksichtigung unserer allgemein geltenden Hygienemaßnahmen nicht mehr erforderlich.  
Bitte legen Sie bei vorliegenden Symptomen weiterhin einen tagesaktuellen Test vor. Helfen Sie uns weiterhin, alle Praxisbesucher vor Infektionen aller Art zu schützen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Praxisteam