Weg zur Behandlung

DerWeg

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Diagnostik, Beratung und Therapie erfolgen auf ärztliche Verordnung.  Alle Ärzte, die eine entsprechende Diagnose stellen, dürfen die Behandlung verordnen. Die Kosten werden von allen gesetzlichen  Krankenkassen übernommen. Volljährige Patienten müssen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten tragen.

Grundsätlich sind Informationsgespräche und Beratungen auch ohne ärztliche Verordnung auf eigene Rechnung als Privatleistung möglich. Falls Sie Interesse haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Welcher Weg führt in die Praxis?

Grundsätzlich erfolgt die Terminvereinbarung und-absage in unserer Praxis ausschließlich telefonisch. Die Graphik rechts erklärt die genauen Abläufe in unserer Praxis.

Im Folgenden werden Ihnen die einzelnen Schritte detailliert erläutert.

Bei der Anmeldung werden wichtige Personaldaten erfasst sowie erste Informationen bezüglich des Störungsgebietes aufgenommen. Als Logopäden unterliegen wir nach dem Sozialgesetzbuch der Schweigepflicht und bewahren somit über alle Daten und bezüglich der Therapie Stillschweigen.

Die Diagnostiktermine erfolgen immer einschließlich einer ausführlichen Beratung. Es ist uns von Anfang an wichtig, die Therapie transparent zu gestalten. Alle Befunde werden  erläutert, der Therapiebedarf festgestellt und die Therapieziele gemeinsam mit dem Patienten oder dessen Angehörigen festgelegt.

Auf Basis der Heilmittelrichtlinien und unserer Verträge mit den Krankenkassen sind wir in der Lage, Ihnen individuell eine festgelegte Therapiezeit zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass Sie in der Regel wöchentlich zu einem festen Termin von uns betreut werden. Diese Zeit steht Ihnen exklusiv zur Verfügung.

Die Warteliste regelt die Vergabe von Therapieplätzen. Diese erfolgt chronologisch nach Anmeldedatum. Wir behalten uns vor, Akutpatienten z.B. nach Schlaganfall kurzfristig einzuplanen.

Laut Gesetzgeber sind wir als Leistungserbringer verpflichtet, auf Anordnung dem verordnenden Arzt einen Bericht nach Abschluss einer Verordnung zukommen zu lassen. Da uns eine optimale Zusammenarbeit durch einen regelmäßigen Austausch  wichtig ist, versenden wir auch ohne die ausdrückliche Anforderung regelmäßig ausführliche Arztberichte.

Der Gesetzgeber schreibt eine Archivierung der Therapieunterlagen von  10 Jahren vor.