Laut Gesetzgeber sind wir als Leistungserbringer verpflichtet, auf Anordnung dem verordnenden Arzt einen Bericht nach Abschluss einer Verordnung zukommen zu lassen. Da uns eine optimale Zusammenarbeit durch einen regelmäßigen Austausch wichtig ist, versenden wir auch ohne die ausdrückliche Anforderung regelmäßig ausführliche Arztberichte.
Der Gesetzgeber schreibt eine Archivierung der Therapieunterlagen von 10 Jahren vor.