Maskenpflicht ab dem 01. Oktober

Liebe Patienten, sehr geehrte Praxisbesucher, Ab dem 01.10.2022 gilt in unseren Praxisräumen, entsprechend den aktualisierten Hygieneschutzmaßnahmen für das Gesundheitswesen, eine FFP2-Maskenpflicht. Das tragen einer entsprechenden Maske ist ab dem Schulalter verpflichtend.

Nach unseren Erfahrungen ist das Tragen einer medizinischen Maske im Vorschulalter eine gute Option, vulnerable Patienten zu schützen und ist in der Regel problemlos möglich. Die übrigen Regeln (Durchführung eines Testes vor Therapie bei Erkältungssymptomen, Hygienemaßnahmen in unseren Räumlichkeiten usw.) gelten weiterhin.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!